Konditionen

Das Honorar für meine Arbeit wird leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch private Krankenversicherungen übernehmen nur unter sehr engen Bedingungen Heilbehandlungskosten. 

So habe ich mich für eine Privatpraxis entschieden. Das bedeutet, dass die Begleichung meines Honorars von Ihnen selbst übernommen wird .

 

Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenfrei, danach:

60 Minuten -   60,00 €

90 Minuten -   90,00 €  

 

Gemäß § 4 Nr. 14a UStG sind Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei.


Gerne möchte ich auch Menschen mit finanziell schwachem Einkommen eine gute Selbstfürsorge ermöglichen. So scheuen Sie sich nicht, mich offen darauf anzusprechen. Wir können dann gemeinsam schauen, ob wir eine für beide Seiten passende Honorarvereinbarung finden. 

Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir dies bis spätestens 24 Stunden vorher mitzuteilen. Ansonsten wird Ihnen ein Ausfallhonorar von 35 € berechnet.